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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Alle nachstehenden Regelungen gelten auch gegenüber Verbrauchern

 

 

 

§ 1.Allgemeines, Urheberrecht

  1. Unsere Entwürfe sind musterrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Nachbildung ist untersagt.

  2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart.

  3. An von uns zur Ausarbeitung eines Angebotes oder zur Ausführung eines Auftrages eingesetzten Hilfs- oder Betriebsmittel wie z. B. Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Filme, Schablonen usw. behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Gegenstände werden nicht mit ausgeliefert; dies gilt auch dann, wenn diese Hilfs- oder Betriebsgegenstände gesondert berechnet werden.

 

§ 2.Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich nach unseren Bedingungen, auch dann, wenn im Auftrag des Käufers eigene Einkaufsbedingungen enthalten sind. Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, ansonsten bleiben unsere Geschäftsbedingungen gültig.

  2. Durch die Entgegennahme der Ware akzeptiert dann der Käufer unsere Bedingungen. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

  3. Dem Bestellter ausgehändigte Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge für die vorteilhafte Gestaltung und Herstellung und Ausführung der Ware sind unser geistiges Eigentum, sie dürfen daher an Dritte nicht weitergegeben, nicht nachgearbeitet und können von uns jederzeit zurückverlangt werden.

  4. Modelle werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

 

§ 3.Liefertermine

  1. Wenn alle Angaben für den Auftrag, erforderliche Unterlagen, Zeichnungen und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt sind, sämtliche Maße auf der Baustelle ermittelt werden können, kann der Liefertermin vereinbart werden.

  2. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der genannten Kalenderwoche die Ware zum Versand gebracht bzw. zur Abholung bereitgestellt worden ist. Im Falle von uns zu vertretender Nichteinhaltung eines Liefertermins beanspruchen wir eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

  3. Ersatz von Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann nicht gefordert werden. Auf Abruf bestellte Ware halten wir maximal einem Monat ab Lieferbereitschaft auf Lager. Bis dahin nicht abgenommene Ware wird dann ohne besondere Ankündigung dem Besteller auf seine Kosten zugestellt und berechnet oder nach unserer Wahl anderweitig veräußert, ohne eine Ersatzmöglichkeit für den Käufer.

  4. Wird unsere Liefermöglichkeit durch Maschinenschäden, Rohstoffmangel, Lieferschwierigkeiten von Subunternehmern oder Zulieferern oder sonstige innerhalb oder außerhalb des Betriebs oder des Transports liegende Störungen, durch höhere Gewalt oder durch Streik oder durch Krankheit der Mitarbeiter behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.

 

§ 4.Lieferung

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Mit Verlassen des Betriebsgeländes geht die Gefahr auf den Käufer über, auch wenn durch unsere Wagen ausgeliefert wird.

  2. Auf der Baustelle angelieferte Ware geht in die Obhut des Kunden über. Beschädigung durch Fremdeinwirkung oder Entwendung geht ebenfalls zu Lasten des Kunden, auch wenn die Ware später durch uns montiert wird.

 

§ 5.Transportversicherung

  1. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und für Rechnung des Bestellers gemäß besonderer Vereinbarung. Für entstandene Schäden ab Betriebsgelände, auch von uns angelieferte Ware beim Transport, haftet der Besteller.

 

§ 6.Verpackung

  1. Soweit nach unserem Ermessen erforderlich, verpacken wir die Waren auf Kosten des Bestellers in handelsüblicher Weise.

 

§ 7.Preise

  1. Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer. Eine Änderung der vereinbarten Preise behalten wir uns vor, wenn bis zur Lieferung eine Änderung der Rohstoffpreise bzw. Lohnerhöhung eintritt. Ab 10% ergeht dann eine entsprechende Mitteilung an den Käufer. Erklärt sich dieser innerhalb von acht Tagen nicht zu dieser Preisänderung, so gilt sein Einverständnis als erfolgt.

  2. Erklärt sich der Käufer mit den erhöhten Preisen nicht einverstanden, so sind wir berechtigt, den Auftrag zu stornieren, ohne die Möglichkeit des Schadensersatzes wegen Verzugs oder Nichterfüllung für den Käufer. Bis dahin angefallene Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

  3. Kosten für Bürgschaften jeglicher Art gehen zu Lasten des Käufers.

  4. Abzug von Skonto kann nicht gewährt werden, da es sich um reine handwerkliche Arbeiten handelt.

 

§ 8.Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt sofort ohne Abzug. Ab einem Auftragsvolumen von 5.000,00 € sind wir berechtigt Abschlagsrechnungen zu erstellen. Zahlungseingang muss bis spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum  erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils üblichen Bankenüberziehungszinssatz zu berechnen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden alle unsere gegen den Kunden noch bestehenden Forderungen sofort fällig.

  2. Die Anmeldung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gem. § 807 ZPO, sonstige eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Abnehmers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Bis dahin angefallene Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

  3. Unsere Mitarbeiter haben keine Inkasso-Vollmacht. Bei Wechselannahme gehen Diskont und Spesen zu Lasten des Kunden.

 

§ 9.Gegenansprüche

  1. Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenforderungen, die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie nicht vereinbarte Abzüge jeder Art sind unzulässig.

 

§ 10.Mängel

  1. Mängelrügen sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzubringen. Soweit es sich um verborgene Mängel handelt, sind diese innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit  oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Verbrauchbarkeit.

  2. Unternehmen müssen die nach Kaufrecht gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel gemäß der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.

  3. Demontagen von beanstandeten Erzeugnissen und daraus folgende Beschädigungen gehen zu Lasten des Käufers und nötige Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erfolgen durch den Käufer. Die beanstandeten Erzeugnisse nebst Lieferscheinen sind zu unserer Verfügung zu halten und uns auf Verlangen einzusenden.

  4. Das Recht des Käufers, Ansprüche zu erkennbaren oder aus verdeckten Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen in einem Monat vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung, Zurücknahme gegen Warengutschrift oder zur Nachbesserung. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

  5. Wir haften insbesondere nicht für indirekte und mittelbare Schäden oder Nachteile,  die unseren Kunden oder Dritten aus unseren Lieferungen entstehen.

  6. Bei Wiederholungsarbeiten bedeuten Farbabweichungen auch nach Jahren, und Formabweichungen  keine Mängel, da es sich bei unseren Produkten um Handarbeit handelt.

  7. Unabhängig von sonstigen Regelungen in diesen Bedingungen sind Schadensersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Betriebsangehörige, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

§ 11.Oberflächen

  1. Lackierungen können nicht beanstandet werden. Für Lackierungen und Wachs, sowie für galvanisch veredelte Oberflächen wird keine Garantie übernommen.

 

§ 12.Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollen Bezahlung der Ware, sowie aller sonstigen, auch zukünftigen Forderungen aller Art, einschließlich der Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck/ Wechsel bis zur Einlösung) bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

  2. Der Käufer tritt bereits jetzt den Erlös bzw. den Anspruch auf Erlös aus dem Weiterverkauf zur Sicherheit an uns ab.

  3. Die aus dem Weiterverkauf gegen einen Dritten entstandenen Forderungen gehen sicherheitshalber mit allen Rechten und Sicherungen auf uns über.

  4. Wir sind berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an uns zu nehmen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt. Die Rücknahme bedeutet nicht die Ausübung eines Rücktrittsrechts. Wir sind berechtigt, die zurückgenommene Ware für Rechnung des Kunden freihändig zu einem den Umständen nach angemessenen Preis zu verwerten. Die aus dem Eigentumsrecht vorbehaltene Rücklieferung erfolgt zu Lasten des Käufers, darunter werden auch die Kosten verstanden, die dem Verkäufer entstehen, wenn er die Ware abholt.

  5. Wir behalten uns vor, die Forderung aus Weiterverkauf selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

§ 13.Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenen Ansprüche ist für beide Vertragsteile der Sitz des Auftragnehmers. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des Internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich. Auch dann wenn, der Käufer einen anderen Gerichtsstand in seinen Einkaufsbedingungen hat. Änderungen des Kunden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ansonsten bleibt unsere Geschäftsbedingung gültig

 

§ 14.Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der Not leidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

 

 

© Alfons Böcker GmbH & Co.KG

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